Rechtsprechung
   VG Hannover, 05.06.2014 - 13 B 9419/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,13143
VG Hannover, 05.06.2014 - 13 B 9419/14 (https://dejure.org/2014,13143)
VG Hannover, Entscheidung vom 05.06.2014 - 13 B 9419/14 (https://dejure.org/2014,13143)
VG Hannover, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - 13 B 9419/14 (https://dejure.org/2014,13143)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,13143) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Hannover, 05.06.2014 - 13 B 9419/14
    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -) habe insoweit einen Verzicht auf ein weiteres Auswahlverfahren nur in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Zuweisung des Beförderungsdienstpostens als denkbar erachtet, um die Aktualität der dienstlichen Beurteilungen zu wahren.

    65 Selbst wenn man aber in der Entscheidung über die Besetzung der Dienstposten bereits eine vorweggenommene Beförderungsentscheidung sehen wollte, so hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, juris, Rdnr. 13) die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen es zulässig wäre, mit der Dienstpostenvergabe auch eine unter der Bedingung einer erfolgreichen Erprobung (hier: dreimonatige Erprobungszeit nach § 20 Abs. 2 NBG) stehende Auswahlentscheidung für die erst zu einem ungewissen künftigen Zeitpunkt beabsichtigte Beförderung zu treffen, zwar offengelassen.

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Hannover, 05.06.2014 - 13 B 9419/14
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Bewerbungsverfahrensanspruch, d.h. einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet wird (vgl. nur BVerwG, Beschl. vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12 -, juris, Rdnr. 23 m.w.N.).

    Dies sind regelmäßig die aktuellen Beurteilungen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 22.11.2012, a.a.O., Rdnr. 24).

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 5 ME 92/13

    Bemessen des Streitwertes in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um

    Auszug aus VG Hannover, 05.06.2014 - 13 B 9419/14
    Eine Streitwerterhöhung mit Blick auf die Zahl der freizuhaltenden Stellen erfolgt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Nds. OVG (Beschl. vom 16.05.2013 - 5 ME 92/13 -, juris, Rdnr. 28) nicht.

    Der Streitwert ist auch nicht im Hinblick auf den im Eilrechtsschutz lediglich angestrebten Sicherungszweck zu halbieren (vgl. insoweit auch Nds. OVG, Beschl. vom 16.05.2013, a.a.O., Rdnr. 28 - 30).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Hannover, 05.06.2014 - 13 B 9419/14
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherren verletzt worden ist, kann eine Neubescheidung seiner Bewerbung dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei der erneuten Auswahl offen sind, d. h. seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerwG, Urt. vom 21.08.2003 - 2 C 14/02 -, juris).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Hannover, 05.06.2014 - 13 B 9419/14
    Für Regelbeurteilungen wird grundsätzlich angenommen, dass sie während der folgenden drei Jahre für eine Auswahlentscheidung (oder für deren Vorbereitung) hinreichende Aktualität besitzen, es sei denn, es ergeben sich erhebliche Änderungen in der Verwendung des Beurteilten (vgl. BVerwG, Urt. vom 30.06.11 - 2 C 19/10 - Beschl. vom 24.05.2011 - 1 WB 59/10 -, juris).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus VG Hannover, 05.06.2014 - 13 B 9419/14
    Soweit es darum geht, gerade die Leistungsentwicklung, wie sie sich aus dem Vergleich zwischen aktueller und früheren Beurteilungen ergibt, als leistungsbezogenes Kriterium (vgl. dazu BVerwG, Beschl. vom 25.10.2011 - 2 VR 4/11 -, juris, Rdnr. 16) zu berücksichtigen, kann mit der von der Antragsgegnerin praktizierten Vorgehensweise keine kontinuierliche Leistungsentwicklung nachvollzogen werden, da sie zeitnähere Beurteilungen - wie oben dargelegt ohne Not - völlig ausblendet.
  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 A 7.06

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung; Verstoß gegen den

    Auszug aus VG Hannover, 05.06.2014 - 13 B 9419/14
    Es hat jedoch deutlich gemacht, dass der Verzicht auf ein weiteres Auswahlverfahren nur in einem engen zeitlichen Zusammenhang zu der Zuweisung des Beförderungsdienstpostens denkbar ist, um die Aktualität der dienstlichen Beurteilungen zu wahren (so auch BVerwG, Urt. vom 11.02.2009 - 2 A 7.06 -, juris, Rdnr. 20) und in der Zwischenzeit möglicherweise hinzukommende weitere Bewerber nicht ohne hinreichende Rechtfertigung vom Auswahlverfahren über das Beförderungsamt auszuschließen sind.
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 212/11

    Berücksichtigung von Beurteilungen in unterschiedlichen Statusämtern i.R.d.

    Auszug aus VG Hannover, 05.06.2014 - 13 B 9419/14
    Ebenso können sich leistungsbezogene Auswahlkriterien aus den aktuellen dienstlichen Beurteilungen ergeben, wenn sich aus der Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung insbesondere auch im Hinblick auf das mit dem zu besetzenden Dienstposten verbundene Anforderungsprofil ein Leistungsunterschied ergibt (sogenannte ausschärfende Betrachtungsweise; vgl. zum Ganzen Nds. OVG, Beschl. vom 18.8.2011 - 5 ME 212/11 -, juris Rdnr. 9 m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.2013 - 2 B 11209/13

    Beamtenrechtliches Konkurrenteneilverfahren - Beförderungsentscheidung ohne

    Auszug aus VG Hannover, 05.06.2014 - 13 B 9419/14
    Trotz der neuen Begrifflichkeit, nach der es auf die Bezüge im laufenden Kalenderjahr ankommt, ist bei beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren nach wie vor auf das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe des begehrten Amtes abzustellen (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschl. vom 6. März 2014 - 5 OA 37/14 - ; sowie OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 23.12.2013 - 2 B 11209/13 -, juris, Rdnr. 19).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2007 - 5 LA 171/06

    Anspruch auf Neubescheidung einer Bewerbung um die ausgeschriebene Stelle eines

    Auszug aus VG Hannover, 05.06.2014 - 13 B 9419/14
    Erst wenn all diese unmittelbar leistungsbezogenen Erkenntnisquellen ausgeschöpft sind, sind sog. Hilfskriterien herauszuziehen (vgl. auch Nds. OVG, Beschl. vom 09.08.2012 - 5 ME 141/12 -, und Beschl. vom 21.02.2007 - 5 LA 171/06 -, beide juris).
  • OVG Niedersachsen, 21.09.2011 - 5 ME 241/11

    Erforderlichkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung bei Teilnahme an einer

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2005 - 5 ME 100/05

    Anspruch auf die bestimmte Verwendung der Stelle eines Oberstaatsanwalts;

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 5 ME 141/12

    Berücksichtigung der Binnendifferenzierung in dem Gesamturteil der Vorbeurteilung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2011 - 6 B 335/11

    Zugrundelegung von Anlassbeurteilungen bei Beförderungsentscheidungen bzgl. nach

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht